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Der Wärmefuchs®





Betriebs-Zertifizierung für Klimaanlagen und Wärmepumpen

Nachweis der Sachkunde für Tätigkeiten an Klima- und Wärmepumpenanlagen

Zertifikat der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen

Schulungsnachweis Pelletsfachbetrieb




Zertifizierungen und Kompetenznachweise

Betriebzertifizierung gem. §6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung für Tätigkeiten an ortsfesten Klimaanlagen und Wärmepumpen Kat. I und ortsfesten Kälteanlagen Kat. II

Anerkennung Nr. 101/2009 des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein

Der Betrieb ist berechtigt, folgende Tätigkeiten an ortsfesten Klimaanlagen und Wärmepumpen einschließlich deren Kreisläufen vorzunehmen:

  • Installation, Instandhaltung und Wartung
  • Dichtheitskontrollen
  • Rückgewinnung fluorierter Treibhausgase

Der Betrieb ist außerdem berechtigt, folgende Tätigkeiten an ortsfesten Kälteanlagen einschließlich deren Kreisläufen vorzunehmen:


  • Installation, Instandhaltung und Wartung von Anlagen mit weniger als 3 kg fluorierten Treibhausgasen oder, soweites sich um hermetische geschlossene Systeme handelt, mit weniger als 6 kg fluorierten Treibhausgasen
  • Dichtheitskontrollen, sofern in den fluorierten Treibhausgasen enthaltenen Kältemittelkreislauf nicht eingegriffen wird
  • Rückgewinnung fluorierter Treibhausgase aus Anlagen mit weniger als 3 kg fluorierten Treibhausgasen oder, soweit es sich um hermetische geschlossene Systeme handelt, mit weniger als 6 kg fluorierten Treibhausgasen

Diese Tätigkeiten dürfen nur durch Mitarbeiter mit einer Sachkundebescheinigung gem. §5 Abs. 2 Chemikalien-Klimaschutzverordnung ausgeübt werden.

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